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   OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 AR 14/20   

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OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 AR 14/20 (https://dejure.org/2021,43588)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.10.2021 - 1 AR 14/20 (https://dejure.org/2021,43588)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2021 - 1 AR 14/20 (https://dejure.org/2021,43588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
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  • rechtsportal.de

    Auslieferung eines Verfolgten an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung Vorliegen eines Auslieferungshindernisses Nicht hinreichend belastbare Zusicherungen für ein faires Verfahren Verfolgter als Angehöriger einer im Tschetschenienkrieg aktiven Gruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 15.10.2007 - 2 BvR 1680/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Auslieferung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 AR 14/20
    Auf der Ebene des einfachen Rechts nimmt § 73 IRG dieses verfassungsrechtliche Gebot auf, indem dort die Leistung von Rechtshilfe und damit auch die Auslieferung für unzulässig erklärt wird, wenn sie wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widersprechen würde (vgl. BVerfG NVwZ 2008, 71 m.w.N. der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung).

    Dies folgt einerseits aus der im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz fest etablierten Ächtung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention [MRK]; Art. 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966; Übereinkommen gegen Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 sowie innerstaatlich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, siehe: BVerfG NVwZ 2008, 71 m.w.N. der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2014, Ausl 53/14, zit. nach juris).

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 AR 14/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die deutschen Gerichte bei der Zulässigkeit der Auslieferung von Verfassungs wegen gehalten zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrundeliegenden Akte mit den nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards und unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (BVerfG, Beschluss vom 09. März 1983, 2 BvR 315/83, BVerfGE 63, 332; BVerfG, Beschluss vom 31. März 1987, 2 BvR 2/86, BVerfGE 75, 1; BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 08. April 2004, StV 2004, 440).Danach werden einer Auslieferung hinsichtlich der Ausgestaltung sowohl des Straf- als auch des Vollstreckungsverfahrens Grenzen gesetzt.
  • KG, 15.12.2021 - 2 StE 2/20

    Tiergartenmord

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 AR 14/20
    In Beantwortung der Anfrage teilt das Bundeskriminalamt der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg mit, dass auf den ersten beiden Fotos neben dem Verfolgten u.a. Z... K... [T... K...], das Tatopfer im laufenden Strafverfahren gegen V... K..., alias V... So..., vor dem Kammergericht (sog. Berliner Tiergartenmord), zu sehen sein.
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 AR 14/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die deutschen Gerichte bei der Zulässigkeit der Auslieferung von Verfassungs wegen gehalten zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrundeliegenden Akte mit den nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards und unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (BVerfG, Beschluss vom 09. März 1983, 2 BvR 315/83, BVerfGE 63, 332; BVerfG, Beschluss vom 31. März 1987, 2 BvR 2/86, BVerfGE 75, 1; BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 08. April 2004, StV 2004, 440).Danach werden einer Auslieferung hinsichtlich der Ausgestaltung sowohl des Straf- als auch des Vollstreckungsverfahrens Grenzen gesetzt.
  • BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 828/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen russischer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 AR 14/20
    Eine Zusicherung entbindet das über die Zulässigkeit einer Auslieferung befindende Gericht jedoch nicht von der Pflicht, eine eigene Gefahrenprognose für den Einzelfall anzustellen, etwa im Hinblick auf Anhaltspunkte für die Gefahr politischer Verfolgung im Zielstaat (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Dezember 2019, 2 BvR 1832/19, juris, dort Rn. 42 ff. ; BVerfG, Beschluss vom 22. November 2019, 2 BvR 517/19, zit. n. juris Rn. 35 ff.; BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2019, 2 BvR 828/19, zit. n. juris Rn. 42 ff.; BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2019, 2 BvR 1661/19, zit. n. juris Rn. 48; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Oktober 2020, Ausl 3001 AR 37/20, zit. n. juris, dort Rn. 17 ff.).
  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19

    Auslieferung in die Türkei zum Zwecke der Strafverfolgung (Recht auf effektiven

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 AR 14/20
    Eine Zusicherung entbindet das über die Zulässigkeit einer Auslieferung befindende Gericht jedoch nicht von der Pflicht, eine eigene Gefahrenprognose für den Einzelfall anzustellen, etwa im Hinblick auf Anhaltspunkte für die Gefahr politischer Verfolgung im Zielstaat (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Dezember 2019, 2 BvR 1832/19, juris, dort Rn. 42 ff. ; BVerfG, Beschluss vom 22. November 2019, 2 BvR 517/19, zit. n. juris Rn. 35 ff.; BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2019, 2 BvR 828/19, zit. n. juris Rn. 42 ff.; BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2019, 2 BvR 1661/19, zit. n. juris Rn. 48; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Oktober 2020, Ausl 3001 AR 37/20, zit. n. juris, dort Rn. 17 ff.).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 AR 14/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die deutschen Gerichte bei der Zulässigkeit der Auslieferung von Verfassungs wegen gehalten zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrundeliegenden Akte mit den nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards und unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (BVerfG, Beschluss vom 09. März 1983, 2 BvR 315/83, BVerfGE 63, 332; BVerfG, Beschluss vom 31. März 1987, 2 BvR 2/86, BVerfGE 75, 1; BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 08. April 2004, StV 2004, 440).Danach werden einer Auslieferung hinsichtlich der Ausgestaltung sowohl des Straf- als auch des Vollstreckungsverfahrens Grenzen gesetzt.
  • BVerfG, 22.11.2019 - 2 BvR 517/19

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 AR 14/20
    Eine Zusicherung entbindet das über die Zulässigkeit einer Auslieferung befindende Gericht jedoch nicht von der Pflicht, eine eigene Gefahrenprognose für den Einzelfall anzustellen, etwa im Hinblick auf Anhaltspunkte für die Gefahr politischer Verfolgung im Zielstaat (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Dezember 2019, 2 BvR 1832/19, juris, dort Rn. 42 ff. ; BVerfG, Beschluss vom 22. November 2019, 2 BvR 517/19, zit. n. juris Rn. 35 ff.; BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2019, 2 BvR 828/19, zit. n. juris Rn. 42 ff.; BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2019, 2 BvR 1661/19, zit. n. juris Rn. 48; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Oktober 2020, Ausl 3001 AR 37/20, zit. n. juris, dort Rn. 17 ff.).
  • BVerfG, 22.10.2019 - 2 BvR 1661/19

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 AR 14/20
    Eine Zusicherung entbindet das über die Zulässigkeit einer Auslieferung befindende Gericht jedoch nicht von der Pflicht, eine eigene Gefahrenprognose für den Einzelfall anzustellen, etwa im Hinblick auf Anhaltspunkte für die Gefahr politischer Verfolgung im Zielstaat (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Dezember 2019, 2 BvR 1832/19, juris, dort Rn. 42 ff. ; BVerfG, Beschluss vom 22. November 2019, 2 BvR 517/19, zit. n. juris Rn. 35 ff.; BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2019, 2 BvR 828/19, zit. n. juris Rn. 42 ff.; BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2019, 2 BvR 1661/19, zit. n. juris Rn. 48; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Oktober 2020, Ausl 3001 AR 37/20, zit. n. juris, dort Rn. 17 ff.).
  • OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14

    Schmuggel geschützter wildlebender Tiere (hier Reptilien und lebende Weichtiere)

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 AR 14/20
    Dies folgt einerseits aus der im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz fest etablierten Ächtung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention [MRK]; Art. 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966; Übereinkommen gegen Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 sowie innerstaatlich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, siehe: BVerfG NVwZ 2008, 71 m.w.N. der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2014, Ausl 53/14, zit. nach juris).
  • VG Berlin, 02.06.2021 - 33 K 397.16

    Russische Föderation

  • RG, 16.06.1920 - V 37/20

    Ersatzanspruch gegen den Aussteller eines Schecks auf Grund einer Einlösung

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